Mehr und mehr Unternehmen werden im Social Web aktiv. Doch gibt es gerade in diesem dynamischen Umfeld etliche rechtliche Stolpersteine. Zusätzlich kursieren viele Irrtümer, die ohne nachzufragen einfach übernommen werden und Unternehmen für Abmahnungen und Schadensersatz angreifbar machen können. Hier eine Auswahl an großen rechtlichen Irrtümern im Social Media Marketing.
Stockarchive für Bilder werden immer beliebter. Kein Wunder, kann man doch einfach und günstig Bildmaterial von Anbietern wie istockphoto.com oder photos.com erwerben. Und genau hier liegt auch ein großer rechtlicher Stolperstein: Der günstige Preis eines Bildes kommt unter anderem auch dadurch zustande, dass man nur beschränkte Nutzungsrechte erwirbt. Bilder dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden, nicht aber an andere Personen oder Unternehmen (also Dritten) zur Verwendung weitergegeben werden. Lädt man nun ein Stockbild auf Social Media Dienste wie z.B. Facebook, so lassen die sich in der Regel umfangreiche Rechte an allen Nutzerinhalten einräumen. Man erlaubt also den Plattformen die Verwendung der Bilder und begeht so eine Urheberrechtsverletzung. Deswegen vor der Verwendung von Stockbildern unbedingt die Nutzungsrechte der Bilder durchlesen und sich ggf. die Erlaubnis des Stockarchivs einholen.
Betreibt man eine Website, Blog oder Social Media Präsenzen wie Facebook, Google+ oder Twitter zu werblichen Zwecken, so unterliegt man als Unternehmen mit Sitz in Deutschland der Impressumspflicht. Die Sprache des Impressums leitet sich dabei aus der Haupt-Sprache des Online-Auftritts ab. Wer z.B. auf seinem Blog oder Twitter nur auf Englisch kommuniziert, muss das Impressum ebenfalls in Englisch bereitstellen. Eine zusätzliche deutsche Version ist nicht erforderlich.
Gerne werden sogenannte Disclaimer (Haftungsausschlüsse) auf eigenen Seiten platziert. Sicherlich sind einige davon sinnvoll, doch nicht alle schützen auch vor Haftung. Ein Beispiel dafür wäre der Disclaimer-Klassiker „Ausschluss der Linkhaftung“, welcher überflüssig und unwirksam ist. In manchen Fällen kann ein Disclaimer sogar schädlich sein, z.B.: „Wir kontrollieren pflichtbewusst die Inhalte unserer Facebook Fanseite. Sollte sich dennoch ein Fehler einschleichen, bitten wir um einen Hinweis“. Da man als Betreiber für nutzergenerierte Inhalte erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis haftet, schneidet man sich mit so einem Disclaimer ins eigene Fleisch. Da man behauptet, man kontrolliert permanent die Inhalte, muss von einer Kenntnis ausgegangen werden. Man lässt also so das eigene Haftungsprivileg erlöschen. Dies zeigt, man sollte gerade bei den Disclaimern lieber nicht blind von anderen kopieren, sondern besser einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Facebook macht in seinen Richtlinien deutlich, dass man nicht an einem Gewinnspiel teilnehmen darf, nur allein durch „Fan werden“ (Klicken auf „Gefällt mir“). Nutzer müssen also einer Teilnahme an einem Gewinnspiel zustimmen. Deswegen ist eine automatische Verlosung eines Preises, gekoppelt z.B. an eine bestimmte Fananzahl, unzulässig. Dasselbe gilt für Aktionen wie z.B. Verlosung eines Preises unter allen Facebook Fans. Abhilfe schafft hier ein Gewinnspiel in einem eigenen Tab, in dem die Nutzer aktiv teilnehmen müssen, und welches mit Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen ausgestattet ist.
Mittlerweile gibt es so einige Dienste, bei denen man sich Fans und Follower ganz einfach erkaufen kann. Kein Wunder, scheint immer noch bei vielen Unternehmen die Anzahl der Fans/ Follower alleiniges Erfolgsmerkmal eines Kanals zu sein. Doch eine Vielzahl dieser angeblichen Nutzer sind Fake-Accounts oder gehakte Accounts. Rechtlich gesehen also ein heißes Eisen. Da diese gekauften Nutzer zudem wenig Engagement auf den eigenen Kanälen zeigen werden, ist auch aus dieser Sicht davon abzuraten. Besser mit eigenen kreativen Aktionen die Nutzer als Fans gewinnen, die man auch wirklich haben möchte.
Facebook untersagt ganz klar die Verwendung des Original-Logos (ausgeschriebene Version) ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Im Gegensatz dazu erlaubt Facebook den Einsatz des „f“-Logos, dem blauen Quadrat mit weißem „f“. Dieses reduzierte Logo kann im Bereich für Markengenehmigungen bei Facebook heruntergeladen werden. Auf dieser Seite befinden sich auch noch weitere nützliche Informationen zu den Nutzungsrichtlinien.
Interessante Links zu dem Thema Social Media Marketing und Recht:
Impressum Generator
Datenschutz-Muster Generator
Facebook Marken und Markengenehmigungen
Zuletzt noch ein Buch-Tipp für alle, die sich weiter mit dem Thema Social Media und Recht beschäftigen wollen oder müssen. Das Buch „Social Media Marketing & Recht“ von Rechtsanwalt Thomas Schwenke (O’Reilly Verlag) gibt auf über 550 Seiten einen sehr guten Aufschluss zu dem Thema. Zudem runden viele Praxisbeispiele und Checklisten dieses gelungene Werk ab.
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